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AGB

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)




§1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Beziehungen zw. uns, der Firma EDV-Express GbR/Taunusstein, und allen Kunden, insbesondere für Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonisch und mündliche Abmachungen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit Auftragsvergabe an uns gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages bzw. die Gültigkeit anderer Bedingungen dieser AGB.

§2. Angebote
Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben, sonstigen Drucksachen und im Internet oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen gelten als Angebot an die Allgemeinheit und sind daher unverbindlich.
Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten oder deren oder unserer Web-Sites wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen sind vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind, bzw. vom Kunden vor dem Kauf nicht als relevant für die Kaufentscheidung schriftlich benannt wurden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf jederzeit vorbehalten.

§3. Lieferung
a.) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Lager Taunusstein. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen. Reklamationen auf Transportbeschädigung sind spätestens 1 Tag nach Lieferung schriftlich und unterschrieben mit Angabe des Mangels/der Beschädigung bei uns anzuzeigen.

b.) Liefertermine und Lieferfristen
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich. Fixliefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der Besteller eine Nachfrist im Rahmen der gesetzlichen Frist setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten -, wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Sollte der Besteller die Annahme der bei uns bestellten bzw. in Auftrag gegebenen Waren nicht annehmen oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, befindet er sich im Annahmeverzug. Bei Annahmeverzug werden die entstehenden Kosten, mindestens jedoch 15% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr unverzüglich fällig und gesondert dem Besteller in Rechnung gestellt.

§4. Widerrufs- und Rückgaberecht
Verbrauchern (BGB §13) steht gemäß FernAbsG und BGB §361a+b ein Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Sendung zu, sofern diese auf dem Fernabsatzwege erworben wurde. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten, uns aber schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: EDV-Express GbR, Konrad-Adenauer-Str. 24, 65232 Taunusstein.
Nach Eingang des Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten und der Kunde ist verpflichtet die Lieferung auf unsere Kosten zurückzusenden. Bitte beachten Sie, dass unfreie Sendungen aus organisatorischen Grünjden nicht angenommen werden können. Bitte senden Sie die Ware deshalb als versichertes Postpaket frei Haus ein. Bei begründeten Rücksendungen werden Ihnen die Portokosten gegen Beleg erstattet.
Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software und Verbrauchsmaterial, sofern die gelieferte Ware vom Verbraucher entsiegelt oder benutzt worden ist.
Hat der Verbraucher die Verschlechterung der Ware zu vertreten, so hat er die Wertminderung zu ersetzen.

§5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse oder Bankeinzug ohne Skontoabzug. Bei Verzug ist der Verkäufer berechtigt, zusätzliche Verzugszinsen in Höhe von 18 % des Kaufpreises bzw. mindestens der uns entstandenen Zinskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Warenwertes zu berechnen.

Bei ausstehenden Zahlungen unter 25.- € berechnen wir grundsätzlich € 10 als Verwaltungskostenaufwand bei Mahnung wegen Verzug.

Ist der Käufer im Verzug bzw. bestehen berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, darf er nicht mehr über die Ware verfügen. Wir können in diesem Falle vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadenersatz für den uns entstandenen Aufwand berechnen.

§6. Mängelrügen und Mängelhaftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens drei Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und detailliert eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Bei begründeter Mängelrüge steht uns gem. Gesetz ein dreimaliges Recht auf Nachbesserung zu. Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) und Minderung (Herabsetzung der Vergütung) kann nach unserem Ermessen gewährt werden, steht dem Kunden jedoch erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung gesetzlich zu. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes im Kaufvertrag schriftlich vereinbar ist. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich schriftlich zu kennzeichnen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. bei uns angeliefert werden. Verschleißteile und Verbrauchsgüter , wie z.B. Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien, Developer und andere Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten, hat zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt. Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen oder ist ein Schaden durch den zeitlichen Ausfall entstanden, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen oder entsprechende technische/versicherungstechnische Vorkehrung zu treffen. Bei defekten Bauteilen schließen wir grundsätzlich ein Recht auf kostenfreie Datenwiderherstellung oder Schadenersatz bei Datenverlust aus.

§7. erweiterte Herstellergarantien
Gewährt ein Hersteller eines Produktes oder Teilproduktes eine eigene Garantie, so sind die jeweilig geltenden Sonderbedingungen des Herstellers zur Erlangung dieser Garantie zu beachten, bzw. die Garantie wird von uns in gleicher Form an den jeweiligen Vertragspartner weitergegeben. Entstehen uns durch Hilfeleistung gegenüber unseren Kunden zur Abwicklung dieser Garantie Kosten, so sind wir berechtigt, diese auf den Kunden umzulegen. Generell entstehen diese Garantieansprüche immer direkt zwischen Hersteller und unserem Kunden.

§8. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Daher ist vor dem Eigentumsübergang jedwede Verwertung der Ware (insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung) untersagt, oder bedarf unseres ausdrücklichen schriftlichen Einverständnisses.

Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes wie oben beschrieben ist die Ware vom Empfänger alle Risiken umfassend zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung gelten während des Eigentumsvorbehaltes als automatisch an uns abgetreten. Die entsprechenden schriftlichen Verträge sind vom Empfänger der Ware selbsttätig an uns zu übersenden.

§9. Einarbeitung, Dokumentation und Nebenleistungen
In unseren Preisen ist keine kostenlose Einarbeitung und Einführung in die von uns gelieferte Hard- und Software enthalten. Einarbeitung und Installation muss zusätzlich in Auftrag gegeben werden und wird von uns nach Aufwand berechnet. Soweit es sich bei den von uns gelieferten Produkten um Neugeräte handelt, fügen wir, wenn möglich eine deutsche oder englische Dokumentation des Herstellers bei. Für die Richtigkeit dieser Dokumentation kann von uns keine Haftung übernommen werden. Sollte der Hersteller keine Dokumentation zur Verfügung stellen bzw. mitliefern, besteht bei uns kein Anspruch auf die Lieferung einer Dokumentation.

Weiterhin verstehen sich alle genannten Preise ohne Nebenleistungen, sofern nicht im Voraus schriftlich anderslautend vereinbart.

§10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung durch uns ist der jeweilige Versandort der durch uns gelieferten Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess mit Vertragspartnern, welche Vollkaufleute, bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen oder im Sinne des Gesetzes als Privatleute gelten sind, oder ihren Sitz im Ausland haben, ist ausdrücklich Taunusstein vereinbart. Taunusstein ist ferner ausdrücklich als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss verlegt.