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AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
§1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Beziehungen zw.
uns, der Firma EDV-Express GbR/Taunusstein, und allen Kunden, insbesondere für
Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte. Abweichende Vereinbarungen
und Ergänzungen, telefonisch und mündliche Abmachungen, sind nur verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
Spätestens mit Auftragsvergabe an uns gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen
als angenommen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die
Gültigkeit des Vertrages bzw. die Gültigkeit anderer Bedingungen dieser AGB.
§2. Angebote
Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben, sonstigen Drucksachen und im
Internet oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie
insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen
gelten als Angebot an die Allgemeinheit und sind daher unverbindlich.
Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in
Herstellerprospekten oder deren oder unserer Web-Sites wird keine Haftung
übernommen. Technische Änderungen sind vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind
dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind, bzw. vom
Kunden vor dem Kauf nicht als relevant für die Kaufentscheidung schriftlich
benannt wurden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf
jederzeit vorbehalten.
§3. Lieferung
a.) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Lager Taunusstein. Die Wahl des Transportweges und der
Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang
auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu
prüfen. Reklamationen auf Transportbeschädigung sind spätestens 1 Tag
nach Lieferung schriftlich und unterschrieben mit Angabe des Mangels/der
Beschädigung bei uns anzuzeigen.
b.) Liefertermine und Lieferfristen
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht
verbindlich. Fixliefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
uns. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich
rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sollte sich
die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der Besteller eine Nachfrist im
Rahmen der gesetzlichen Frist setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist
genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Höhere Gewalt oder sonstige
unvorhersehbare Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren
Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem
Lieferanten eingetreten -, wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe,
Verzögerungen der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder
rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und
im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben
genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so
sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle unseres
Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind
Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Sollte der Besteller die Annahme der bei
uns bestellten bzw. in Auftrag gegebenen Waren nicht annehmen oder bei Anlieferung die
vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, befindet er sich im Annahmeverzug. Bei
Annahmeverzug werden die entstehenden Kosten, mindestens jedoch 15% des Warenwertes als
Bearbeitungsgebühr unverzüglich fällig und gesondert dem Besteller in
Rechnung gestellt.
§4. Widerrufs- und Rückgaberecht
Verbrauchern (BGB §13) steht gemäß FernAbsG und BGB §361a+b ein
Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der
Sendung zu, sofern diese auf dem Fernabsatzwege erworben wurde. Der Widerruf muss keine
Begründung enthalten, uns aber schriftlich, auf einem anderen dauerhaften
Datenträger oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: EDV-Express GbR,
Konrad-Adenauer-Str. 24, 65232 Taunusstein.
Nach Eingang des Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen
zurückzuerstatten und der Kunde ist verpflichtet die Lieferung auf unsere Kosten
zurückzusenden. Bitte beachten Sie, dass unfreie Sendungen aus organisatorischen
Grünjden nicht angenommen werden können. Bitte senden Sie die Ware deshalb
als versichertes Postpaket frei Haus ein. Bei begründeten Rücksendungen
werden Ihnen die Portokosten gegen Beleg erstattet.
Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software und Verbrauchsmaterial, sofern die
gelieferte Ware vom Verbraucher entsiegelt oder benutzt worden ist.
Hat der Verbraucher die Verschlechterung der Ware zu vertreten, so hat er die
Wertminderung zu ersetzen.
§5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse oder Bankeinzug ohne Skontoabzug. Bei
Verzug ist der Verkäufer berechtigt, zusätzliche Verzugszinsen in Höhe
von 18 % des Kaufpreises bzw. mindestens der uns entstandenen Zinskosten zuzüglich
einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Warenwertes zu berechnen.
Bei ausstehenden Zahlungen unter 25.- € berechnen wir grundsätzlich €
10 als Verwaltungskostenaufwand bei Mahnung wegen Verzug.
Ist der Käufer im Verzug bzw. bestehen berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit, darf er nicht mehr über die Ware verfügen. Wir
können in diesem Falle vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und
Schadenersatz für den uns entstandenen Aufwand berechnen.
§6. Mängelrügen und Mängelhaftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche,
auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens drei Werktage nach
Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und detailliert eingehen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu
rügen. Bei begründeter Mängelrüge steht uns gem. Gesetz ein
dreimaliges Recht auf Nachbesserung zu. Wandlung (Rückgängigmachung des
Vertrages) und Minderung (Herabsetzung der Vergütung) kann nach unserem Ermessen
gewährt werden, steht dem Kunden jedoch erst nach dreimaligem Fehlschlagen der
Nachbesserung gesetzlich zu. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine
weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche
wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas
anderes im Kaufvertrag schriftlich vereinbar ist. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne
von § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich schriftlich zu kennzeichnen.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich
erforderlich, dass defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der
Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät
geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. bei uns angeliefert werden.
Verschleißteile und Verbrauchsgüter , wie z.B. Druckköpfe,
Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien, Developer und andere
Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie
Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten,
hat zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt. Sollte im Rahmen unserer
Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten
verloren gehen oder ist ein Schaden durch den zeitlichen Ausfall entstanden, so ist
dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen oder entsprechende
technische/versicherungstechnische Vorkehrung zu treffen. Bei defekten Bauteilen
schließen wir grundsätzlich ein Recht auf kostenfreie Datenwiderherstellung
oder Schadenersatz bei Datenverlust aus.
§7. erweiterte Herstellergarantien
Gewährt ein Hersteller eines Produktes oder Teilproduktes eine eigene Garantie,
so sind die jeweilig geltenden Sonderbedingungen des Herstellers zur Erlangung dieser
Garantie zu beachten, bzw. die Garantie wird von uns in gleicher Form an den jeweiligen
Vertragspartner weitergegeben. Entstehen uns durch Hilfeleistung gegenüber unseren
Kunden zur Abwicklung dieser Garantie Kosten, so sind wir berechtigt, diese auf den
Kunden umzulegen. Generell entstehen diese Garantieansprüche immer direkt zwischen
Hersteller und unserem Kunden.
§8. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller Forderungen
unser Eigentum (Vorbehaltsware). Daher ist vor dem Eigentumsübergang jedwede
Verwertung der Ware (insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung)
untersagt, oder bedarf unseres ausdrücklichen schriftlichen
Einverständnisses.
Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes wie oben beschrieben ist die Ware vom
Empfänger alle Risiken umfassend zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung
gelten während des Eigentumsvorbehaltes als automatisch an uns abgetreten. Die
entsprechenden schriftlichen Verträge sind vom Empfänger der Ware
selbsttätig an uns zu übersenden.
§9. Einarbeitung, Dokumentation und Nebenleistungen
In unseren Preisen ist keine kostenlose Einarbeitung und Einführung in die von
uns gelieferte Hard- und Software enthalten. Einarbeitung und Installation muss
zusätzlich in Auftrag gegeben werden und wird von uns nach Aufwand berechnet.
Soweit es sich bei den von uns gelieferten Produkten um Neugeräte handelt,
fügen wir, wenn möglich eine deutsche oder englische Dokumentation des
Herstellers bei. Für die Richtigkeit dieser Dokumentation kann von uns keine
Haftung übernommen werden. Sollte der Hersteller keine Dokumentation zur
Verfügung stellen bzw. mitliefern, besteht bei uns kein Anspruch auf die Lieferung
einer Dokumentation.
Weiterhin verstehen sich alle genannten Preise ohne Nebenleistungen, sofern nicht im
Voraus schriftlich anderslautend vereinbart.
§10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung durch uns ist der jeweilige Versandort der
durch uns gelieferten Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden
ist der Sitz unserer Firma. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch
für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess mit Vertragspartnern, welche
Vollkaufleute, bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen oder im
Sinne des Gesetzes als Privatleute gelten sind, oder ihren Sitz im Ausland haben, ist
ausdrücklich Taunusstein vereinbart. Taunusstein ist ferner ausdrücklich als
Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner seinen Wohnsitz
nach Vertragsschluss verlegt.
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